Der Weg zur Kur

Hilfe zur Selbsthilfe 

Die Aufnahme im Therapeutikum WestFehmarn erfolgt für vorsorgebedürftige Mütter und Väter in Begleitung ihrer gesunden Begleitkinder oder Ihrer behandlungsbedürftigen Patientenkinder entsprechend unserem Indikationsspektrum. Eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie mit geringeren körperlichen Beschwerden und mit neuem Mut die Belastungen des Alltags besser meistern können. Dabei unterstützen Sie unsere Therapeut:innen mit guten Ratschlägen und Empfehlungen für die Fortführung der begonnenen Therapien.

Informieren Sie sich nach der Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrer Krankenkasse über Kurse, Selbsthilfegruppen usw., damit Sie auch weiterhin Hilfe und Unterstützung bekommen. Dort treffen Sie auf Mütter/Väter, die sich in ähnlichen Situationen wie Sie befinden.

Durch Erfahrungsaustausch und mit Hilfe von Fachkräften können Sie neue Einsichten gewinnen, die Ihnen helfen, den Alltag besser zu meistern und mit Zuversicht und Optimismus in die Zukunft zu schauen.

WIE SIE DIE KUR Beantragen

Schritt 1

Um eine Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung zu beantragen, müssen Sie Ihren Haus-, Kinder- oder Facharzt besuchen. In einer gründlichen Untersuchung stellt dieser fest, ob bei Ihnen eines oder mehrere der entsprechenden Krankheitsbilder gegeben ist/sind.

Schritt 2

Ihr Arzt/Ihre Ärztin stellt die notwendigen Atteste aus und füllt den Kurantrag aus. Die notwendigen Attest-Formulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Schritt 3

Mit dem ausgefüllten Antrag beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater & Kind-Kur in unserem Haus.

Schritt 4

Ihre Krankenkasse entscheidet, ob die Maßnahme bewilligt wird und in welcher Klinik Sie diese durchführen lassen können. Sie erhalten dann eine entsprechende Kostenzusage. Mit vorliegender Kostenzusage können Sie sich nun mit den Kliniken in Verbindung setzen zwecks Terminvereinbarung.

Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen! Haben Sie noch offene Fragen?

Dann schreiben Sie uns: office@twkg.de

 
 

!!! Wichtige Info !!!

Vereinheitlichung der Verordnungsbögen für Mutter/Vater & Kind-Kuren (zum 1. Oktober 2018)

Das heißt für Sie, dass Sie die notwendigen Verordnungsbögen für sich und Ihre Kinder direkt von Ihrem Vertragsarzt/Ihrer Vertragsärztin erhalten, der/die diese direkt bearbeiten und ausfüllen wird.

Bitte beachten Sie:

• Für eine Mutter/Vater & Kind-Kur im Rahmen einer Präventionsmaßnahme nach § 24 SGB V füllt Ihr Arzt den Bogen 64 aus und führt alle mit aufzunehmenden Kinder auf. Bei Behandlungsbedürftigkeit, chronischer Erkrankung, Behinderung oder bei psychischen/sonstigen Auffälligkeiten der Kinder ist zusätzlich das „Ärztliche Attest Kind“ Bogen 65 zu verwenden.

• Für eine Mutter/Vater & Kind-Kur im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme nach § 41 SGB V füllt Ihr Arzt den Bogen 61 aus. Da hier keine Möglichkeit besteht, die mit aufzunehmenden Kinder aufzuführen, wird für alle Kinder, unabhängig davon, ob sie behandlungsbedürftig oder nicht behandlungsbedürftig sind, jeweils der Bogen 65 benötigt.

Wichtig hierbei sind auch die Kontextfaktoren, die für die mütter-/ väterspezifische Problemkonstellation relevant sind, wie z.B. Mehrfachbelastungen, Erziehungsschwierigkeiten, finanzielle Sorgen usw.